Donnerstag, 18. Dezember 2008

Gericht kippt Post-Mindestlohn in zweiter Instanz

Der Mindestlohn der Deutschen Post darf nicht per Verordnung auf die gesamte Branche übertragen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden.

Damit ist die Bundesregierung in der Berufungsverhandlung im wesentlichen Punkt gescheitert. Das Arbeitsministerium könnte jetzt noch in die Revision beim Bundesverwaltungsgericht gehen.

Schon in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin im März die seit Januar 2008 gültige Mindestlohn-Verordnung des Bundes gekippt. Sie sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro vor. Die Verordnung beruht auf dem erneuerten Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das ursprünglich für die Baubranche geschaffen wurde.