Freitag, 14. November 2008

Studenten mit Ausnahmeregelung müssen zahlen

Nach Schätzung des Wissenschaftsministeriums liegen derzeit rund 70 Prozent der etwa 220.000 Studenten an den Universitäten innerhalb der Toleranzzeit von Mindeststudiendauer plus zwei Semester, in der nach der neuen Regelung keine Studiengebühren zu bezahlen sind. Das bedeutet umgekehrt, dass jeder dritte Student die Gebühren zahlen muss, auch wenn er unter die Ausnahmebestimmungen fällt.

Denn nach Interpretation des Ministeriums bleibt das Prinzip der generellen Studienbeitragspflicht aufrecht. Wer unter eine Ausnahmebestimmung fällt, muss um eine Rückerstattung der Beiträge ansuchen.

Laut Schätzungen des Ministeriums haben rund 30 Prozent der Uni-Studenten, also etwa 70.000 die Toleranzzeit überschritten. Den neuen Regelungen zufolge sind aber jene von der Entrichtung der Studiengebühren befreit, die eine Erwerbstätigkeit im vergangenen Jahr mit einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Einkommen nachweisen können.

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